news

30.07.2021

neue vorschriften luft- und seefracht pakistan

Gemäss Anordnung der pakistanischen Zollbehörden ist die Platzierung von Handelsrechnung und Packliste im Importcontainer oder im Packstück für jede Sendung, welche nach dem 30. Juni 2021 gebucht wurde, obligatorisch.

 

Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kontakte See- und Luftfracht bei Lamprecht Transport AG gerne zur Verfügung.


Warning: Trying to access array offset on value of type int in /home/httpd/vhosts/lamprecht.ch/httpdocs/wp-content/themes/lamprecht/single.php on line 34
>
            </div>
        </div>
        <div class=