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22.12.2021

änderungen ausstellung warenverkehrs- bescheinigung eur.1

Für die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 traten am 1. Dezember 2021 folgende Änderungen in Kraft:

 

Hat die Ware Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft bzw. ist der Bestimmungsstaat in der Europäischen Gemeinschaft, so ist darauf zu achten, in Rubrik 4 bzw. 5 die Europäische Gemeinschaft und nicht den einzelnen Mitgliedstaat anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn in einem Vorursprungsnachweis nur der einzelne Mitgliedstaat vermerkt ist. Die zusätzliche Angabe eines Mitgliedstaaates, z.B. als «EU/Deutschland», ist toleriert.


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