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29.06.2021

verfahren zur ausstellung von eur.1, eur med, atr eur.1 bei importen ab italien

Im kommerziellen Warenverkehr aus Italien treten per Ende Juli 2021 massgebende Änderungen bei den Vorschriften für Präferenznachweise und Zolldokumente in Kraft.

 

Die italienischen Zollbehörden stellten bei Nachkontrollen fest, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR.1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden.

 

Der italienische Staat verlangt, dass alle italienischen Exporteure per Januar 2020 den Status ermächtigter Ausführer besitzen. Bei Warensendungen mit einem Warenwert von unter EUR 6’000.00 genügt wie bisher eine Originalrechnung mit Ursprungserklärung, Unterschrift und Firmenstempel. Bei einem Warenwert von über EUR 6’000.00 ist es nach wie vor möglich, ein EUR.1 zu erstellen. Dieses muss aber vor dem Grenzübertritt vom italienischen Zoll beglaubigt werden und ist nur unter folgenden Umständen möglich:

 

Der Ausführer ist Hersteller:
In den Unterlagen wird der Produktionszyklus beschrieben und angegeben, welcher Art von Verarbeitung die Waren unterzogen wurden, um den Präferenzursprung zu erlangen.

 

Der Ausführer ist Händler:
Derjenige, der Waren von Lieferanten in der Gemeinschaft kauft und sie dann ohne Durchführung von Arbeiten weiterverkauft, muss von den Lieferanten die Langzeiterklärung einholen, in welcher der Lieferant den Präferenzursprung bescheinigt.

 

Der Ausführer ist Verarbeiter:
Derjenige, der Waren aus Drittländern kauft und die Waren in ausreichendem Mass bearbeitet, um den Präferenzursprung zu erlangen, muss eine Beschreibung der Vorgänge vorlegen, denen die Waren unterliegen und das Kriterium benennen, für welches die Waren den Präferenzursprung erlangen.

 

Es wird empfohlen, den Status ermächtigter Ausführer zu beantragen, um so die umständliche und kostenintensive Vorabfertigung von EUR 1-Zertifikaten zu umgehen. Voraussetzungen zur Beantragung des Status «ermächtigter Ausführer» sind:

 

1. Die regelmässige Ausfuhr von Waren
2. Der Besitz von ausreichenden Nachweisen über die Ursprungseigenschaften der Erzeugnisse.

 

Sollte der Lieferant keinen Status zum ermächtigten Ausführer haben, ist eine EUR.1 Erstellung direkt bei Grenzübertritt nicht möglich, da die Beglaubigung durch den italienischen Zoll bis zu 10 Arbeitstagen dauern kann.

 

Ihr Kontakt bei Lamprecht Transport AG steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.


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